Archiv Aktuelles 2019

Aktuelles

Bad Hindelang, 05.12.2019

Auskunftsersuchen oder Werbewidersprüche werden innerhalb von 48 Stunden bearbeitet

Auskunftsersuchen oder Werbewidersprüche zu Adressen, die Werbetreibenden von der Firmen-Radar UG zu Werbezwecken übermittelt wurden, werden von der Firmen-Radar UG i.d.R. innerhalb von 48 Stunden bearbeitet. Das dies extrem schnell ist, zeigt eine aktuelle Umfrage der Fa. Talent, wonach 58% aller befragten Unternehmen nicht in der Lage sind, Anfragen innerhalb des in der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) vorgesehenen einmonatigen Zeitraums zu bearbeiten. Viele Unternehmen vernachlässigten außerdem die Überprüfung der Identität des Antragstellers. Insgesamt fragten nur 20 Prozent der Unternehmen nach einem Identitätsnachweis. In den meisten Fällen wurden Ausweiskopien (unzulässigerweise, wenn ohne Verschlüsselung) per E-Mail angefordert. 

Bad Hindelang, 24.09.2019

Marktabdeckung im Handwerk überzeugt

Bei einem aktuellen Test konnte die deutlich höhere Marktabdeckung bei neuen Firmen und Selbstständigen und der deutlich höhere Füllgrad bei Telefonnummern einen weiteren Kunden aus dem Bereich IT überzeugen. 
Um das zusätzliche Marktpotenzial sofort nutzen zu können, hat sich der neue Kunde bereits die neuen Daten der letzten 12 Monaten aus dem Bauhandwerk  gesichert. Darüber hinaus werden im dann monatlich alle neuen Daten automatisch übermittelt, damit er das neue Marktpotenzial systematisch ausschöpfen kann. Ein skalierbares Wachstum ist damit für den Kunden vorprogrammiert.

Bad Hindelang, 30.08.2019


Firmen-Radar UG erfüllt strenge Kriterien für die Vergabe des CrefoZert


Laut Creditreform zählt die Firmen-Radar UG nun zu dem exklusiven Kreis von 2% aller deutschen Unternehmen, welche die strengen Kriterien für die Vergabe des CrefoZert erfüllen. Der aktuelle Bonitätsindex liegt bei 179 und bedeutet "sehr gute Bonität". Die Ausfallwahrscheinlichkeit liegt mit  0,11% weit unter dem Durchschnitt von 1,37% in Deutschland (Stand: März 2019). 

Damit  signalisiert die Firmen-Radar UG ihren Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern Stabilität, Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit.



Bad Hindelang, 13.08.2019

Die häufigsten Irrtümer bei unerwünschter Werbung

Irrtum Nr. 1: Werbung per Post ist verboten - 
Werbung per Post zur Gewinnung von Neukunden ist aufgrund einer Interessensabwägung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DS-GVO erlaubt. Werbung ermöglicht das Überleben bzw. Wachstum von Unternehmen und sichert bzw. schafft Arbeitsplätze. 

Irrtum Nr. 2: Ein Eintrag in die Robinsonliste vermeidet unerwünschte Werbung - 
Die Robinsonlisten (es gibt mehrere) sind freiwillig und für Unternehmen und Werbetreibende nicht verpflichtend. 
Wir pflegen daher eigene Sperrlisten, die wir strikt beachten.

Irrtum Nr. 3: Ein Werbewiderspruch schützt dauerhaft vor unerwünschter Werbung - 
Ein Werbewiderspruch muss dem Werbetreibenden und dem Verantwortlichen für die beworbene Adresse bekannt sein und die gesperrte Adresse darf sich nicht ändern. 

Irrtum Nr. 4: Unerwünschte Werbung stört nur Werbeverweigerer - 
Unerwünschte Werbung verursacht Kosten und reduziert die Erfolgsquoten von Adressdaten für Werbezwecke. Unsere Kunden und wir haben daher höchstes Interesse, unerwünschte Werbung zu vermeiden.

Bad Hindelang, 05.07.2019

Weiterer Großkunde landet bei Firmen-Radar

Von einem Partner der Firmen-Radar UG werden aktuell Adressdaten für Werbezwecke für ein international tätiges Logistikunternehmen bezogen, das über einen längeren Zeitraum Kunde der Wertsteigerungs-GmbH war. Offensichtlich ist es für das Unternehmen nicht mehr wirtschaftlich, mit Bestandsadressen Neukunden zu gewinnen, so dass nun Neugründungen und Neuerfassungen eingesetzt werden. Das die Wahl auf die Firmen-Radar UG gefallen ist, erklärt sich mit der hohen Marktabdeckung und dem hohen Füllgrad  an geeigneten Kontaktdaten,  in den für das Unternehmen relevanten Branchen. 


Bad Hindelang, 22.05.2019

Ehemaliger Großkunde kehrt zurück

Nachdem ein international führender Versender aus dem Bereich B2B "neue Erfahrungen" gesammelt hat, plant der ehemalige Großkunde nun wieder die Daten von neuen Firmen und Selbstständigen der Firmen-Radar UG für die Gewinnung von Neukunden einzusetzen. Das ist erfreulich, da es eine mittelfristig höhere Wirtschaftlichkeit der mittels postalischer Werbung bzw. unserer Daten gewonnenen Neukunden bestätigt.


Bad Hindelang, 26.04.2019

DSGVO führt zu steigender Nachfrage bei Daten von neuen Firmen uns Selbstständigen

Erwartungsgemäß ist die Nachfrage bei Daten von neuen Firmen und Selbstständigen im April deutlich gestiegen. Die Anfragen stammen im Wesentlichen von Firmen, deren Mitbewerber bereits in den vergangenen Geschäftsjahren und nun auch wieder im 1. Quartal 2019 deutlich Marktanteile dazugewinnen konnten. Durch den Herkunftsnachweis gem. DSGVO ist es den Firmen nicht verborgen geblieben, das die erfolgreichen Mitbewerber ihre Daten zur Neukundengewinnung bei der Firmen-Radar UG beziehen. 

Bad Hindelang, 26.03.2019

 

Firmen-Radar ermöglicht höchste Marktabdeckung 

 

In einem aktuell durchgeführten Test konnten die Neugründungen bzw. Neuerfassungen in der Baubranche von einem führenden Anbieter von Adressdaten für Marketingzwecke nur zu 40% bereitgestellt werden - zusätzlich waren 6% gesperrt. Der Kunde verfügte selbst nur über 17% der neuen Adressen. Die Firmen-Radar UG konnte darüber hinaus weitere 36% der neuen Adressen bereitstellen. Das Beispiel macht deutlich, welchen Mehrwert der Marktführer Firmen-Radar UG bieten kann, wenn es um eine maximale Ausschöpfung der Marktpotenziale bei neuen Firmen und Selbstständigen in Deutschland geht. Der Mehrwert ist besonder groß in Branchen, bei denen die Firmen nicht im Handelsregister eingetragen sind.

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